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16. 1. 26 - WRWS/DQHA - Judith Kaiser postet auf Facebook:

Judith Kaiser

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Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Deutschen Quarter Horse Association e.V. am 13. Dezember 2025 in Würzburg wurde den anwesenden Mitgliedern eine Darstellung des Jahresabschlusses 2024 vorgestellt. Aus den dort gemachten Angaben ergibt sich aus Sicht eines außenstehenden Betrachters ein angespanntes Gesamtbild der finanziellen Situation des Vereins. Nach der Präsentation des hinzugezogenen Steuerberaters war das Eigenkapital des Vereins zum Stichtag 31.12.2024 vollständig aufgezehrt. Gleichzeitig wurde der Fremdkapitalbestand zu diesem Zeitpunkt mit rund 700.000 Euro beziffert, was gegenüber dem Vorjahr nahezu einer Verdopplung entsprach. Auf Nachfrage aus der Mitgliedschaft wurde dieser Zustand als bilanzielle Überschuldung bezeichnet, also als Situation, in der die vorhandenen Vermögenswerte die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr decken. Ergänzend wurde berichtet, dass sich der dem Verein insgesamt zur Verfügung stehende Finanzbestand seit dem Jahr 2021 deutlich reduziert habe. Für Ende 2021 wurde dabei ein Gesamtbestand in einer Größenordnung von rund 585.000 Euro genannt. Zum Zeitpunkt der außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde der Kassenbestand ausdrücklich mit etwa 50.000 Euro angegeben. Eine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Bestandteile des Gesamtvermögens lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor.

Besondere Aufmerksamkeit erregten auch die Angaben zu den Futurity- und SSA-Mitteln. Der Bestand des sogenannten Futuritykontos wurde in der Mitgliederversammlung mit rund 5.000 Euro angegeben. In der Versammlung wurde darauf hingewiesen, dass damit nicht nur Rücklagen für zukünftige Futuritys aufgebraucht seien, sondern auch Einnahmen der laufenden SSA bereits verwendet worden seien. Weiterhin wurde aus dem Kreis der anwesenden Mitglieder berichtet, dass das in früheren Jahren als Rücklage für zukünftige Futurityverpflichtungen ausgewiesene Festgeldkonto nicht mehr als solches existiere und inzwischen lediglich als Betriebsmittelkonto geführt werde. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Mittelverwendung lag hierzu nicht vor.

Ergänzend ist festzuhalten, dass es sich bei den Futurity- und SSA-Geldern um zweckgebundene Sondermittel handelt, die treuhänderisch verwaltet werden. Diese Mittel stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Hengstbesitzern sowie den Eigentümern der nominierten und eingezahlten Pferde. Diese Verpflichtungen wirken nicht nur kurzfristig, sondern bestehen regelmäßig über mehrere Jahre fort. Sowohl Hengstnominierungen als auch Pferdeeinzahlungen begründen Anwartschaften und Leistungsversprechen, die sich über mehrere Jahrgänge erstrecken und erst mit der Durchführung der entsprechenden Futurity- und Maturity-Prüfungen vollständig erfüllen. Die Verwendung dieser Mittel ist daher an die in der Futurity- und SSA-Ordnung festgelegten Zwecke gebunden, insbesondere an die Durchführung der Veranstaltungen sowie an die Ausschüttung von Preis- und Züchtergeldern. Eine Nutzung dieser Gelder zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung des Vereins ist nach Zweck, Systematik und Dauer der eingegangenen Verpflichtungen nicht vorgesehen.

Neben diesen Punkten stellt sich aus externer Sicht die Frage nach dem Umgang mit den Mitteln der Regionalgruppen. Nach der geltenden Regionalgruppenordnung der DQHA nehmen die Regionalgruppen eigenständige Aufgaben wahr, insbesondere im Bereich von Turnieren, Jugend- und Breitensport, Zucht sowie regionaler Mitgliederbetreuung. Ihnen werden hierfür Beitragsanteile und Einnahmen zugeordnet, über die sie im Rahmen der Ordnung verfügen. Die Ordnung regelt formale Freigabe- und Zeichnungsprozesse, enthält jedoch keine ausdrückliche Regelung, nach der diese Mittel zur allgemeinen Haushaltsdeckung des Bundes verwendet werden dürfen.

Regionalgruppengelder sind nach Wortlaut und Systematik der Regionalgruppenordnung zweckgebunden für regionale Aufgaben vorgesehen. Dies ergibt sich ausdrücklich daraus, dass der Ordnung zufolge über die jeweiligen Beitragsanteile, die der Regionalgruppe zugeordnet wurden, bis zu einem Betrag in Höhe von 500 Euro eigenverantwortlich gehandelt werden darf, und dass diese Mittel der Wahrnehmung der regionalen Aufgaben dienen, die unter anderem als Jugend- und Breitensportaktivitäten, Aktivitäten im Zuchtbereich sowie die Durchführung und Beteiligung an Regionenfuturities beschrieben werden.

Ein zentraler Zugriff auf diese Mittel berührt daher grundlegende Fragen der Zweckbindung, der Zuständigkeit und der Beschlusskompetenz. Für einen solchen Eingriff wäre nach allgemeinem Vereinsrecht regelmäßig eine klare satzungsrechtliche Grundlage oder ein ausdrücklicher Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Ich war auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13. Dezember 2025 persönlich anwesend und habe selbst die Frage gestellt, welcher Finanzrahmen für das Geschäftsjahr 2025 zugrunde gelegt worden sei, obwohl zu diesem Zeitpunkt weder geprüfte noch belastbare Zahlen für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 vorlagen. Nach meiner Erinnerung wurde diese Frage durch den Schatzmeister dahingehend beantwortet, dass für die Finanzplanung 2025 der Finanzrahmen des Vorjahres herangezogen worden sei. Diese Schilderung gibt meine persönliche Wahrnehmung der Situation wieder und stellt keine formelle Haushaltsdarstellung dar. Vor dem Hintergrund der für 2024 dargestellten wirtschaftlichen Lage wirft diese Aussage jedoch zusätzliche Fragen zur Vorsicht, zur Absicherung der Liquidität und zum Umgang insbesondere mit zweckgebundenen Mitteln auf.

Auch die Entwicklung der Mitgliederzahlen lässt sich aus öffentlich bekannten Berichten nur eingeschränkt bewerten. Die zuletzt ausdrücklich bezifferte und validierte Mitgliederzahl wurde auf der Mitgliederversammlung 2023 genannt. In den Folgejahren wurden lediglich allgemeine Tendenzen beschrieben, ohne konkrete, überprüfbare Zahlen zu veröffentlichen. Das Fehlen einer aktuellen und validierten Mitgliederzahl hat weitergehende praktische und rechtliche Konsequenzen. Sie bildet regelmäßig die Grundlage für die Haushalts- und Kostenplanung des Folgejahres, insbesondere für die Prognose der Beitragseinnahmen und sonstiger mitgliedsbezogener Erlöse. Ohne belastbare Zahlen lassen sich weder Einnahmeerwartungen noch finanzielle Spielräume realistisch bemessen. Darüber hinaus ist die Mitgliederzahl auch für vereinsinterne Mitwirkungs- und Kontrollrechte von Bedeutung, etwa für Schwellenwerte zur Einberufung außerordentlicher Mitgliederversammlungen. Fehlt diese Transparenz, wird die Ausübung solcher Rechte faktisch erschwert oder unmöglich gemacht. Für die regionale Ebene bedeutet dies zusätzlich, dass selbst moderate Veränderungen in der Mitgliederstruktur unmittelbare Auswirkungen auf Budgetplanung, Veranstaltungsdurchführung und ehrenamtliche Arbeit haben können.In formeller Hinsicht ist festzuhalten, dass die Entlastung des Präsidiums für das Geschäftsjahr 2024 weder auf der ordentlichen Mitgliederversammlung im März 2025 noch auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung im Dezember 2025 erfolgt ist. Die Entlastung wurde jeweils vertagt, unter anderem mit dem Hinweis auf noch nicht vorliegende oder nicht prüffähige Jahresabschlüsse. Ein Prüfbericht der Kassenprüfer lag zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht vor.

Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde angekündigt, dass die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 zur ordentlichen Mitgliederversammlung im März 2026 vollständig aufgearbeitet, geprüft und den Mitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden sollen. Aus Sicht eines außenstehenden Beobachters ergibt sich damit ein Gesamtbild, das von einer angespannten finanziellen Lage, offenen Aufklärungsfragen und einer zunehmenden Konzentration finanzieller Entscheidungen geprägt ist. Die weitere Entwicklung hängt maßgeblich davon ab, inwieweit Transparenz hergestellt, die Mittelverwendung – insbesondere im Hinblick auf zweckgebundene Regionalgruppen- sowie treuhänderisch verwaltete Futurity- und SSA-Mittel – nachvollziehbar dargelegt und die Mitgliedschaft in die anstehenden Entscheidungen einbezogen wird.

Disclaimer
Diese Darstellung dient ausschließlich der sachlichen Information und Einordnung auf Grundlage öffentlich zugänglicher Unterlagen, geltender Ordnungen sowie von Aussagen und Wahrnehmungen aus Mitgliederversammlungen, unter anderem der aoMV vom 13.12.2025, auf der ich selbst anwesend war. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder abschließende rechtliche Bewertung.

Sämtliche Angaben erfolgen ohne Unterstellung oder Vorwurf gegenüber einzelnen Personen oder Gremien.
Soweit persönliche Wahrnehmungen geschildert werden, sind diese ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Die Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine Prüfung durch zuständige Organe, Kassenprüfer oder externe Fachstellen.
Etwaige Schlussfolgerungen betreffen ausschließlich strukturelle, organisatorische und vereinsrechtliche Fragestellungen.

16. 1. 26 - WRWS/VWB - VWB-Kursförderung – die ersten Termine 2026 sind online!
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