2. 4. 26 - WRWS/DQHA - Judith Kaiser postet auf Facebook:
25. April 2026. Drei Versuche. Noch immer keine prüffähigen Zahlen?
Im Dezember 2025 stand die außerordentliche Mitgliederversammlung vor einer einfachen Aufgabe: Jahresabschluss vorstellen, Präsidium entlasten. Es war nicht möglich. Die Zahlen lagen nicht vor.
Für den 7. März 2026 war die reguläre Mitgliederversammlung seit der MV 2025 verbindlich angesetzt. Sie wurde abgesagt.
Die Zahlen lagen immer noch nicht vor.
Jetzt, am 25. April 2026, dritter Anlauf. Diesmal als Hybridveranstaltung, für die die Satzung keine Grundlage kennt. Wer kandidieren möchte, muss persönlich erscheinen. Wer nur abstimmt, darf online teilnehmen. Damit gilt in derselben Versammlung für das aktive Wahlrecht eine andere Regel als für das passive. Eine satzungsrechtliche Grundlage für diese Unterscheidung existiert nicht.
Die Finanzlage, über die an diesem Tag weitreichende Beschlüsse gefasst werden sollen, gibt ebenfalls Fragen auf.
Das Präsidium benennt eine Deckungslücke von 203.035 Euro und leitet daraus eine Sonderumlage von 35 Euro je Mitglied ab. Der Beschluss dazu fiel mit vier Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und vier Enthaltungen. Nicht gerade ein klares Bekenntnis aus dem eigenen Gremium.
Die Rechnung selbst hält einer einfachen Überprüfung nicht stand. Das Präsidium nennt 5.800 Mitglieder, gleichzeitig stehen offene Beitragsforderungen von rund 150.000 Euro im Raum. Die Zahl der tatsächlich zahlenden Mitglieder liegt damit erheblich niedriger. Bei realistisch etwa 4.300 zahlungspflichtigen Mitgliedern erbringt die Umlage rund 150.500 Euro, also etwa 74 Prozent der ausgewiesenen Lücke. Der Rest bleibt ungedeckt, bevor die Versammlung überhaupt begonnen hat.
Hinzu kommt: Der ausgewiesene Kassenbestand von 100.000 Euro wird als frei verfügbare Liquidität behandelt. Gleichzeitig sind die Futurityrücklagen laut Aussage eines Präsidiumsmitglieds auf der aoMV im Dezember auf rund 5.000 Euro gesunken, bei einem Sollbestand von mindestens 120.000 Euro. Die SSA 2025 hat rund 27.000 Euro an zweckgebundenen Mitteln erzeugt, die ausschließlich für Futurity-Preisgelder verwendet werden dürfen. Sind diese Mittel im Kassenbestand enthalten, ergibt sich eine frei verfügbare Liquidität von rechnerisch minus 47.000 Euro. Die reale Deckungslücke läge dann nicht bei 203.035 Euro, sondern bei rund 250.000 Euro. Die Umlage würde sie zu etwa 60 Prozent decken.
Diese Fragen habe ich gestern schriftlich an den Schatzmeister und das Präsidium gestellt und um Klärung vor der Versammlung gebeten.
Und damit komme ich zu einer Frage, die ich nicht länger für mich behalten möchte.
Eine Versammlung, die auf einer satzungsrechtlich nicht abgesicherten Durchführungsform beruht, unter widersprüchlichen Wahlbedingungen tagt und Beschlüsse auf Basis einer nicht vollständig nachvollziehbaren Finanzplanung fasst, ist anfechtbar.
Das ist keine Meinung, das ist eine rechtliche Konsequenz.
Anfechtbare Beschlüsse können nachträglich für unwirksam erklärt werden, unabhängig davon, wie das Abstimmungsergebnis ausgefallen ist.
Die Frage, die sich daraus ergibt, ist unangenehm, aber sie muss gestellt werden: Ist diese Konstellation das Ergebnis von Überforderung und Zeitdruck? Oder wird eine Versammlung bewusst so gestaltet, dass sie bei nicht passendem Ausgang nachträglich angegriffen werden kann?
Ich weiß die Antwort nicht. Aber ich halte es für die Pflicht jedes Mitglieds, diese Frage zu kennen, bevor es am 25. April abstimmt.
Disclaimer:
Dieser Beitrag erfolgt im Rahmen der durch Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Meinungs- und Informationsfreiheit.
Die dargestellten Berechnungen basieren ausschließlich auf den Informationen und Unterlagen, die mir als Mitglied zugänglich sind.
1. 4. 26 - WRWS/DQHA - Judith Kaiser postet auf Facebook:
Sanierungskonzept zur finanziellen Situation der DQHA.
Ich habe ein eigenes Sanierungskonzept erarbeitet und dieses dem gesamten Präsidium zur Verfügung gestellt.
Der Anlass dafür ist konkret und rechnerisch begründet:
Mit einer Einmalumlage von 35 Euro wird die vom Präsidium dargestellte Deckungslücke nicht geschlossen.
Das Präsidium nennt eine Mitgliederzahl von 5.800. Gleichzeitig stehen rund 155.000 Euro offene Forderungen aus Mitgliedsbeiträgen im Raum. Daraus ergibt sich überschlägig eine tatsächlich zahlende Mitgliederzahl von etwa 4.300 bis 4.500 Mitgliedern.
Diese Zahlen wurden trotz mehrfacher Nachfrage bislang nicht offengelegt.
Geht man von der unteren realistischen Mitgliederzahl aus, führt die vorgeschlagene Umlage zu einer Unterdeckung. Diese Unterdeckung bedeutet, dass die Liquiditätslücke nicht geschlossen, sondern lediglich zeitlich verschoben wird. Der Verband würde damit in absehbarer Zeit erneut vor einer finanziellen Krise stehen.
Eine einmalige Umlage muss das Problem lösen. Sie darf es nicht vertagen.
Genau aus diesem Grund habe ich ein eigenes Sanierungskonzept erstellt, das auf den derzeit verfügbaren Informationen basiert und die tatsächliche Finanzierungslücke realistisch betrachtet.
Die Erarbeitung dieses Konzeptes war nur möglich, indem Informationen aus verschiedenen Quellen zusammengetragen wurden. Eine vollständige und transparente Datengrundlage wurde bislang nicht zur Verfügung gestellt.
Das Konzept liegt dem Präsidium vollständig vor.
Ich halte es für notwendig, dass vor einer Entscheidung über die Umlage die tatsächlichen Zahlen offengelegt und die Finanzierung realistisch bemessen wird.
Das Sanierungskonzept stelle ich hiermit auch den Mitgliedern zur Verfügung.
Hinweis:
Da mir nicht alle Unterlagen vorliegen, basiert dieses Konzept auf Schätzungen und den derzeit zugänglichen Informationen. Eine vollständige Abbildung kann ich nicht garantieren. Ziel ist es, eine belastbare Grundlage für ein tragfähiges und konstruktives Sanierungskonzept zu schaffen.
1. 4. 26 - WRWS/WB - EWU-Niedersachsen: Alle Informationen zum A/Q-Turnier in Wenden mehr...
Reining: Live vom NRHA-Osterturnier in Kreuth mehr...
EWU-Rheinland: Alle Informationen zum A/Q-Turnier in Kevelaer mehr...
Belgien: AQHA/APHA/NSBA Belgian Championships 2026 in Lier mehr...
Reining: Live vom NRHA Switzerland Spring Slide in Mooslargue mehr...
EWU-Sport: Das ist die Ausschreibung für A/Q Issum (RHLD) und das Programmheft A/Q Niedertaufkirchen (BAY) mehr...
Reining: Ab jetzt live vom NRHA Germany-Osterturnier in Kreuth/ Startlisten, Livescoring, Ergebnisse mehr...
„sportstudio“-Produktion: „Pferdestärke – Die Welt der Gina Schumacher“ am 17. Mai im ZDF mehr...
Verband in der Krise: Hybride DQHA-Jahreshauptversammlung findet am 25. April 2026 in Hann. Münden statt mehr...
Paint-Horse-Zucht: Angelika Feld aus Memmingen wird „APHA Reserve-Leading-Breeder“ 2025 mehr...
30. 3. 26 - WRWS/DQHA - Judith Kaiser postet auf Facebook:
Zur Mitgliederversammlung der DQHA am 25. April 2026
Die formelle Einladung einschließlich Tagesordnung und Anlagen liegt vor. Dazu fünf Anmerkungen auf Grundlage der geltenden DQHA-Satzung und der beigefügten Dokumente.
1. Hybrides Format
A.6.1 IV der Satzung erlaubt Online-Durchführung als Alternative zur Präsenzveranstaltung, und zwar “wenn es die Situation erfordert”. Ein hybrides Format, das Präsenz und Online gleichzeitig verbindet, ist in der Satzung nicht vorgesehen.
2. Dringlichkeitsantrag und Tagesordnung
Die Sonderumlage wird in der Tagesordnung an zwei Stellen geführt: unter TOP 3.1 als Dringlichkeitsantrag, über dessen Zulassung die Versammlung zunächst abstimmen muss, und unter TOP 10.3 bereits als vollständiger Beschlusspunkt. Ein Antrag, der erst zur Tagesordnung zugelassen werden muss, kann nicht gleichzeitig regulärer Tagesordnungspunkt sein. Dieser Widerspruch ist in den Unterlagen nicht aufgelöst.
Gemäß A.6.1 VI der Satzung erfolgen Abstimmungen durch Handzeichen, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt. Laut Tagesordnung stimmen Präsenzmitglieder per Handzeichen ab, Online-Mitglieder über die Plattform POLYAS. Zwei gleichzeitig laufende Abstimmungsverfahren sind in der Satzung nicht geregelt. Den Unterlagen ist nicht zu entnehmen, wie Gleichzeitigkeit und Gleichwertigkeit beider Kanäle sichergestellt werden.
4. Rechtsgrundlage des Präsidiumsbeschlusses
Der Präsidiumsbeschluss zur Sonderumlage vom 27. März 2026 stützt sich unter anderem auf § 27 Abs. 3 BGB i.V.m. § 665 BGB. Diese Normen regeln die Ausführungsbefugnis eines Beauftragten gegenüber seinem Auftraggeber. Ihre Anwendung auf den Vorstand eines eingetragenen Vereins ist rechtlich nicht zweifelsfrei.
5. Sonderumlage und Jahresbeitrag
Gemäß A.12.1 Abs. 5 der Satzung ist die Umlage auf maximal den doppelten Jahresbeitrag begrenzt. Die Sonderumlage beträgt einheitlich 35 € für alle umlagepflichtigen Kategorien.
Disclaimer
Die nachfolgenden Anmerkungen dienen der sachlichen und vorläufigen rechtlichen bzw. satzungsbezogenen Prüfung der Einladung zur Mitgliederversammlung der DQHA am 25. April 2026. Sie beruhen auf der mir vorliegenden Satzung sowie den beigefügten Unterlagen und erheben keinen Anspruch auf abschließende rechtliche Bewertung. Eine verbindliche rechtliche Einschätzung kann nur unter vollständiger Kenntnis aller maßgeblichen Unterlagen und der konkreten Beschlusslage erfolgen.
Wahlen auf der Mitgliederversammlung
In der Einladung zur Jahreshauptversammlung wird folgende Aussage getroffen:
„Eine Wahl kann nur erfolgen, wenn die kandidierende Person persönlich an der Jahreshauptversammlung teilnimmt.“
Ein Blick in die Satzung der DQHA (Fassung vom 19.03.2022) zeigt jedoch:
Unter A.4.1 Rechte der Mitglieder ist geregelt:
„Recht auf Wahl in die Zuchtverbandsorgane“
Damit ist klargestellt, dass Mitglieder grundsätzlich wählbar sind. Eine Einschränkung auf anwesende Personen enthält die Satzung nicht.
Weitere Regelungen zu Wahlen finden sich unter A.10 Wahlen. Auch dort ist keine Voraussetzung enthalten, dass eine kandidierende Person persönlich anwesend sein muss.
Die in der Einladung formulierte Voraussetzung findet sich somit weder in der Satzung noch in den Wahlregelungen wieder.
Nach § 32 BGB richtet sich die Ausübung der Mitgliedsrechte nach der Satzung. Zusätzliche Einschränkungen können nicht durch eine Einladung eingeführt werden.
Daraus folgt, dass eine Beschränkung der Wählbarkeit auf anwesende Personen keine satzungsmäßige Grundlage hat und im Widerspruch zur bestehenden Satzung steh
Eine Durchführung von Wahlen unter Anwendung dieser Einschränkung würde daher einen Verstoß gegen die Satzung darstellen.
Satzung und Gesetz sind maßgeblich für die Durchführung von Wahlen.
Liebe Züchter & Mitglieder der DQHA,
unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet in diesem Jahr sowohl online als auch in Präsenz statt.

Datum: 25.04.2026

Beginn: 10:00 Uhr

Präsenz: Trans World Hotel Auefeld, Hallenbadstraße 33, 34346 Münden

Online: Link wird noch bekannt gegeben
Die Anmeldung, Agenda und die gestellten Anträge stehen im Mitgliederbereich auf www.dqha.de zur Verfügung.
Wir bitten die Mitglieder darum, sich erneut für die Veranstaltung anzumelden, damit wir angemessene und ausreichende Kapazitäten und Ressourcen bereitstellen können, um den Teilnehmern gerecht zu werden.
Das Präsidium hat sich bewusst für diese hybride Durchführung entschieden, um möglichst vielen Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen – egal ob vor Ort oder digital.
Die Mitgliederversammlung ist die Gelegenheit, sich aktiv einzubringen, Themen mitzugestalten und wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen.
Jede Teilnahme zählt und trägt dazu bei, die Zukunft unseres Verbandes mitzubestimmen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
For our international members:
Dear breeders and members of the DQHA,
this year’s General Meeting will be held in a hybrid format – both online and in person.

Date: April 25, 2026

Start: 10:00 AM

In person: Trans World Hotel Auefeld, Hallenbadstraße 33, 34346 Münden

Online: Link to be announced
Registration, agenda, and submitted motions are available in the members’ area at
www.dqha.de.
We ask members to re-register for the event so that we can provide adequate and sufficient capacity and resources to meet the needs of the participants.
The Executive Board has deliberately chosen this hybrid format to enable as many members as possible to participate – whether on site or online.
The General Meeting is your opportunity to get actively involved, help shape key topics, and take part in important decisions. Every participation counts and contributes to shaping the future of our association.
We look forward to your participation!
DQHA – Zucht: Drei Quellen. Drei Befunde. Eine Frage.
Die Zuchtrichterordnung stellt klar:
Eine Zuchtwertschätzung findet in der DQHA nicht statt. Lineare Beschreibung, Futurity und Turnierergebnisse sind Leistungsprüfungen. Nicht mehr. Nicht weniger.
Die zuständige Fachbehörde bestätigt:
Bei diesen Systemen handelt es sich um Leistungsprüfungen und nicht um eine Zuchtwertschätzung. Eine Zuchtwertschätzung ist rechtlich nicht erforderlich.
Die Behörde stellt fest, dass sie nicht beurteilen kann, ob das Zuchtprogramm für das einzelne Mitglied eine nachvollziehbare und valide Bewertung des Zuchtfortschritts ermöglicht.
Der Steuerberater dokumentiert:
Laut Jahresabschlusspräsentation, vorgestellt auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13. Dezember 2025: Eigenkapital 2024 null Euro. Fremdkapital gestiegen um 90,4 Prozent. Flüssige Mittel gesunken um 34,2 Prozent.
Die Entwicklung im Zuchtbereich:
Die Zuchtrichterliste umfasste im Februar 2022 acht Personen. Aktuell sind ebenfalls acht Zuchtrichter gelistet. Fünf der acht Namen sind unverändert, folglich ist die Liste nicht erweitert worden.
Die Fohlenzahlen sind rückläufig, die Anzahl der Fohlenschauen und Hoftermine bleibt im Wesentlichen unverändert.
Die Frage für die Mitgliedschaft:
Welchen konkreten Nutzen haben Zuchtschauen, Zuchtrichterausbildung und die damit verbundenen Kosten für die Entwicklung der Zucht, wenn weder die Fohlenzahlen noch die Anzahl der Zuchtrichter steigen und eine nachvollziehbare Bewertung des Zuchtfortschritts weder erfolgt noch für die Anerkennung als Zuchtverband erforderlich ist?
Die Schlussfolgerung überlasse ich dem Leser.
Disclaimer:
Die Finanzzahlen stammen aus der Jahresabschlusspräsentation des Steuerberaters, vorgestellt auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13.12.2025. Die behördliche Einordnung basiert auf dem Schreiben der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft vom März 2026. Alle weiteren Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Verbandsquellen sowie der schriftlichen Auskunft der Zuchtobfrau vom März 2026. Dieser Post enthält keine Behauptungen über Motive oder Absichten einzelner.
Die Beiträge der vorangegangenen Wochen finden sich im WRWS-Monats-Archiv.