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3. 12. 25 - WRWS / FB - Judith Kaiser postet auf Facebook.
Judith Kaiser
Ämterhäufung verboten: Auswirkungen eines hypothetischen Schatzmeister-Wechsels bei der DQHA.
Die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung klingt optimistisch: Der Jahresabschluss 2024 sei „intensiv aufgearbeitet“ und könne nun entlastet werden. Das ist bemerkenswert, denn der Jahresabschluss 2023 existiert weiterhin nicht. Da der Anfangsbestand eines Geschäftsjahres vollständig aus dem Vorjahr stammt, bedeutet das praktisch, dass 2024 nun sorgfältig aufgearbeitet wurde, basierend auf Zahlen, die es gar nicht gibt. Zugespitzt formuliert: Ein mathematisches Talent muss im Hintergrund am Werk gewesen sein.
Die Satzung verlangt eine ordentliche und fortlaufende Buchführung. Die Buchhaltung lag 2024 jedoch monatelang still, obwohl ein kommissarischer Schatzmeister eingesetzt war. Auch hier zeigt sich offenbar außergewöhnliche Effizienz: Eine fortlaufende Buchführung ohne tatsächliche Fortführung ist eine Leistung, die man nicht alle Tage sieht.
Die Kassenprüfer wurden ebenfalls nicht satzungsgemäß neu gewählt, obwohl die Satzung eine jährliche Wahl vorschreibt. Die Kassenprüfer aus 2022 sind weiterhin im Amt. Soweit ersichtlich, vereinfacht das die Lage, da keine neuen Kassenprüfer mit den fehlenden Unterlagen 2023 belastet werden müssen.
Trotz dieser fehlenden Grundlagen, kein Abschluss 2023, keine ordnungsgemäße Kassenprüfung, keine fortlaufende Buchführung – soll das Präsidium für 2024 entlastet werden.
Eine Entlastung setzt voraus, dass die Finanzführung ordnungsgemäß geprüft wurde. Nach derzeitigem Kenntnisstand würde somit etwas bestätigt werden, das mangels vorhandener Daten gar nicht geprüft werden kann.
Vereine mit funktionierender Governance würden das vermutlich anders handhaben. Die DQHA scheint hier aber eine kreative Auslegung gefunden zu haben.
Interessant wird es beim Blick auf die Personalstruktur. Es besteht der hypothetische Fall, dass der aktuelle Schatzmeister sich am 13. Dezember zum Vizepräsidenten wählen lassen möchte. Da Ämterhäufung verboten ist, wäre der Schatzmeisterposten damit sofort frei.
Die Satzung verlangt in diesem Fall eine Neuwahl „so bald wie möglich“ . Eine Wahl direkt auf derselben aoMV wäre daher denkbar. Die Amtszeit würde jedoch nur bis zur regulären Wahl Anfang März 2026 dauern, also für wenige Wochen. Eine ideale Zeitspanne, um die Finanzjahre 2023 bis 2025 strukturiert aufzuarbeiten.
Eine erfolgte Entlastung für den Schatzmeister wäre in diesem Szenario wünschenswert, da sie ihn von potenziellen Haftungsansprüchen freistellen würde.
Die Kombination aus der Entlastung eines nicht ordnungsgemäß geprüften Finanzjahres, einem möglichen Wechsel des Schatzmeisters in ein anderes Amt, und einer erneuten kurzfristigen Neubesetzung der Finanzverantwortung ergibt ein interessantes Bild. Offensichtlich wird hier versucht, Kontinuität im Finanzressort zu vermeiden, vielleicht um die Kreativität in der Buchführung weiter zu fördern.
Wer sachlich bleibt, stellt fest: Ohne Bilanz 2023, ohne ordentliche Kassenprüfung und ohne fortlaufende Buchführung ist eine Entlastung 2024 weder prüfbar noch satzungsgemäß. Der Rest liest sich dann wie eine organisatorische Komposition, die entweder bemerkenswert ambitioniert oder bemerkenswert schmerzfrei ist.
Disclaimer
Dieser Beitrag stellt einen hypothetischen Sachverhalt sowie eine faktenbasierte, vereinsrechtliche Einordnung dar. Er enthält keine Behauptungen über individuelle Personen, sondern analysiert ausschließlich prozessuale, organisatorische und satzungsbezogene Abläufe innerhalb eines Vereins. Die dargestellten Zusammenhänge ergeben sich aus allgemein zugänglichen Informationen, den Bestimmungen der DQHA-Satzung und den üblichen Grundsätzen des Vereins- und Rechnungswesens.
Bewertungen und Einschätzungen beziehen sich ausschließlich auf strukturelle Abläufe, nicht auf handelnde Personen.
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