Zur Bewertung der Petition und zur Rolle der präsentierten Mitgliederzahlen
– Teil II: Bilanz und Zahlungsrealität
Im Protokoll der Mitgliederversammlung vom 01.03.2025 wird im Kassenbericht ausdrücklich festgehalten:
„Das Mahnwesen ist weiterhin ein großes Thema und soll stringent betrieben werden, da relativ hohe Posten von insgesamt mehr als 150.000 EUR offen sind.“
Quelle: Protokoll der Mitgliederversammlung der DQHA vom 01.03.2025, Bericht des Schatzmeisters.
Diese Zahl ist relativ konkret. Und sie ist hoch. Und sie ist die einzige öffentlich benannte Größe zur tatsächlichen Zahlungsrealität der Mitgliedsbeiträge, leider ohne Bezug zu einer validierten Mitgliederzahl.
Bilanziell sind offene Mitgliedsbeiträge Forderungen. Forderungen sind kein Geld. Sie liegen nicht in der Kasse. Sie bezahlen keine Rechnungen. Sie verbessern die Bilanz nur auf dem Papier und können auf der Jahreshauptversammlung entsprechend positiv dargestellt werden.
Gleichzeitig entstehen Kosten. Verwaltung kostet Geld. Kommunikation kostet Geld. Vereinsleistungen kosten Geld. Diese Kosten fallen unabhängig vom Zahlungseingang an. Die Liquidität wird belastet, auch wenn Forderungen rechnerisch das Vermögen erhöhen.
Genau deshalb regelt die Satzung eindeutig, dass Mitgliedschaften ohne Beitragszahlung nicht unbegrenzt fortgeführt werden sollen. Dort heißt es:
„Sollte ein Mitglied bis zum 1. März des laufenden Geschäftsjahres seinen fälligen Beitrag nicht entrichtet haben, erfolgt die Streichung der Mitgliedschaft.“
Quelle: Satzung der DQHA, A.3.5 c.
„Die Mitgliedschaft ruht, wenn ein Mitglied seinen Beitrag nicht innerhalb der unter A.12.1 Abs. 3 genannten Frist gezahlt hat.“
„Während des Ruhens der Mitgliedschaft hat das Mitglied keinerlei Anspruch auf Leistungen der DQHA.“
Quelle: Satzung der DQHA, A.3.4.
Damit ist satzungsgemäß klar, dass Mitgliedschaften ohne Beitragszahlung weder Leistungen auslösen noch dauerhaft fortgeführt werden sollen.
Entscheidend ist daher nicht, dass Forderungen bestehen, sondern was seitdem passiert ist. Der kommissarische Schatzmeister hat auf der Mitgliederversammlung 2025 selbst angekündigt, das Mahnwesen stringenter zu betreiben. An dieser Ankündigung muss er sich messen lassen.
Maßgeblich sind konkrete Ergebnisse:
- Hat sich die Summe der offenen Forderungen seitdem verringert?
- Ist daraus realer Geldfluss entstande?
- Wurde die Satzung angewandt, und wurden Mitgliedschaften, bei denen dauerhaft keine Zahlung erfolgt ist, tatsächlich beendet?
Dafür braucht es Transparenz. Erforderlich ist eine klare Aufschlüsselung.
Wie viele Mitglieder gibt es aktuell, getrennt nach Mitgliedsarten?
Wie viele davon zahlen Beiträge?
Wie viele Mitgliedschaften ruhen?
Wie viele wurden satzungsgemäß gestrichen?
Und wie hat sich die Forderungssumme von über 150.000 Euro seit der letzten Jahreshauptversammlung entwickelt?
Ohne diese Zahlen lässt sich weder beurteilen, ob das Mahnwesen wirksam war, noch ob die Satzung konsequent angewandt wurde.
Hinzu kommt der Kostenaspekt. Durch fortgeschriebene, nicht zahlende Mitgliedschaften entsteht erheblicher Verwaltungsaufwand. Zudem wird nach außen feststellbar der Versand des „Quarter Horse Journals“ vielfach nicht eingestellt. Dadurch entstehen dem Verein laufende Kosten, obwohl kein Beitrag gezahlt wird. In der aktuellen finanziellen Situation sind das Kosten, die vermeidbar wären und die wir uns leisten können müssen.
Dieser Beitrag stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Er dient der sachlichen Einordnung vereinsinterner Abläufe und finanzbezogener Fragestellungen auf Grundlage der geltenden Satzung der DQHA, öffentlich zugänglicher Protokolle der Mitgliederversammlungen sowie allgemein anerkannter Grundsätze ordnungsgemäßer Vereins- und Haushaltsführung.
Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Prüfung. Alle Aussagen beziehen sich auf die im Beitrag zitierten Quellen und dienen der transparenten Diskussion innerhalb der Mitgliedschaft.