Informationen zum Thema MKS
Stand: 19. 1. 2002

 

10. 1. 02 – fs-aktuell Bald Zweiklassengesellchaft für Pferde? So titelt die Fachzeitschrift "Freizeit im Sattel" in ihrer Januar-Ausgabe und berichtet über den Fortgang der Entwicklung in Sachen MKS-Verordnung. Die "Tötung anderer als Klauentiere" bei Verdacht auf MKS und im Seuchenfall (fs 12/01, Seite 17) steht noch immer zur Diskussion. So schlägt die Bundestierärztekammer vor, für teure Pferde Ausnahmen von der Tötung zuzulassen. Mitte Januar 2002 beraten das Bundesministerium für Verbarucherschutz (BML) und die Ländervertreter über die neue MKS-Schutzverordnung.
Das ganze Vorhaben hat in der Vergangenheit auch dank dieser Berichterstattung große Empörung ausgelöst: durch die neue Verordnung wären im Seuchenfall auch Besitzer von Pferden, Hunden und Katzen betroffen. Ein Sturm der Entrüstung brach los. Dank der massiven Proteste besteht aber Anlaß zur Hoffnung. Sie haben bewirkt, daß die "Tötung anderer als Klauentiere" laut Aussage der Tierschutzreferentin im BML aus dem überarbeiteten Entwurf voraussichtlich gestrichen wird. Der wird Ende Januar den Vertretern der Bundesländer zur Beratung vorgelegt. Wahrscheinlich im April wird darüber entschieden werden. Eine Garantie gibt es also bisher nicht, es ist weiterhin Vorsicht geboten.
Die Bundestierärztekammer schlägt vor, Ausnahmen zuzulassen, beispielsweise bei wertvollen Sport- oder Zuchtpferden, durch deren Tötung Sachschaden in Millionenhöhe entstehen könnte (!). Der deutsche Tierschutzbund hebt dagegen hevor, daß es unter keinen Umständen eine Ermächtigungsklausel zur Tötung von anderen als Klauentieren geben darf, und er setzt sich vehement dafür ein, daß dieser Passus aus dem Entwurf gestrichen wird.
Weitere Informationen sind in der aktuellen Januar-Ausgabe der "Freizeit im Sattel" nachzulesen.


6. 12. 01 – fs-aktuell – Neue MKS-Verordnung in Arbeit: Dürfen demnächst Pferde, Hunde und Katzen getötet werden? Wie die "Freizeit im Sattel" in Heft 12-2001 auf Seite 17 berichtet, sieht ein Entwurf zur neuen MKS-Schutzverordnung im Verdachtsfall die Tötung auch von anderen als Klauentieren vor. Das Bundesministerium für Landwirtschaft berät bereits über eine entsprechende Gesetzesänderung. In einem fs-Interview äußert ein Vertreter des Ministeriums u. a., daß auch andere Tiere als empfängliche Wiederkäuer MKS passiv übertragen können. Berichtet wird auch von den Stellungnahmen der FN und des Deutschen Bauernverbandes. In ihrem Kommentar bezieht fs-Redakteurin Gine Willrich deutlich Stellung gegen Beamten-Willkür und fachliche Inkompetenz. Am Telefon berichtete sie heute vom letzten Stand der Dinge: Nach Auskunft des BML könnte es sein, daß diese geplante Regelung wieder gestrichen werde. Sicher sei dies jedoch noch keinesfalls. Der vollständige Artikel mit einem Protestaufruf findet sich im aktuellen Heft der "Freizeit im Sattel" auf Seite 17, weitere Hinweise gibt's auf der Internet-Seite der fs unter www.freizeit-im-sattel.de . Die Redakteurin ist zu erreichen unter 0228 – 530 12 13 oder per E-Mail unter willrich@freizeit-im-sattel.de .